Das gilt auch in einigen anderen EU Ländern, z. B. Belgien oder Frankreich.
Da fällt es aber unter das Thema "Datenschutz" (*) und wird mit empfindlichen Strafen belegt (teilw. mehrere tausend Euros!)
Siehe z. B.
https://www.google.de/search?q=Dashcam+StrafeDabei spielt es (in einigen Ländern) eine Rolle, ob ich die Aufnahmen nur für mich mache oder sie nachher veröffentlichen will. Bei einigen ist die private Nutzung erlaubt, bei anderen zahlst du in jedem Falle.
Ob jetzt nun Helmkamera, Dashcam, ... egal unter welchem Namen: wenn es aus rechtlichen Gründen (eben: Datenschutz) nicht erlaubt ist, spielt die Art und Weise der Anbringung der Kamera wahrscheinlich keine Rolle.
Bei einer Helmkamera käme ggf. nur das Erlöschen der Zulassung des Helmes dazu, wenn dadurch das Material unzulässig verwendet / verändert wird (anbohren, verbotene Kleber, ...)
Ein weiterer Gesichtspunkt kann sein, dass es dir verboten ist, Aufnahmen zu machen, diese dann aber trotzdem gegen dich verwendet werden können (überfahren des Mittelstreifens, zu hohe Geschwindigkeit, ...). D. h. eine Kamera kann ggf. auch aktiv gegen dich selber verwendet werden!
Jörg
* = Datenschutz = TM
Sowas darf nur der Staat. Wenn der Staat alles durchsucht, ist das legal. Wenn du das Selbe machst, bist du Täter.
Der Staat darf bei dir Mails, Telefone, Konten, ... überwachen. Aber du darfst teilweise noch nicht einmal Urlaubsaufnahmen erstellen.
Alles im Zeichen des Terrors. Und das empfinde ich wirklich als Terror!
Halben Tacho Abstand, mach ich. Mein Tacho hat einen Durchmesser von 10cm ...