Allzeit gute Fahrt,
Andrew

Chucky1978 hat geschrieben:Blutabnahme ist eine Körperverletzung, ebenso wie das leuchten mit einer Taschenlampe in die Augen... Wenn die Rennleitung keinen hinreichenden Verdacht hat, bekommen sie auch keinen Richter dazu, so einen Wisch zu unterschreiben. Aber sobald du etwas lallst oder sonst irgendwie aus der Norm fällst ist die richterliche Anordnung schnell geschrieben. Eine Art wenn man mal in den Genuss kommt sein Gehalt aufzustocken.. so tun als ob (nur leicht, so das man es auf nervösität schieben kann), alles verweigern außer das vorzeigen der Papiere und das aussteigen/absitzen, und dann nur sagen das man einer Blutabnahme nicht zustimmt, und die Herrn wegen Körperverletzung anzeigt (dafür muss der Nachweis aber auch 0,0 Promille später haben) und man kann ein paar Hunderter einsacken nach der Gerichtsverhandlung. Wurde mir sogar schon vor 18 Jahren in der Fahrschule beigebracht... was lernt man den heute dort..habt ihr den FS im Lotto gewonnen? Das wichtigste wisst ihr nicht. Ich wundere mich immer wieder wenn ich Leute sehe die auf dem Seitenstreifen ein Tänzchen vollziehen sollen und das auch tun... wäre mir zu blöd :-P
FrankLT hat geschrieben:Interessant. Das man das pusten ins Röhrchen verweigern kann war bekannt. Aber das eine Blutprobe nur mit Richterlichen Beschluss erlaubt, wusste ich nicht. Aber was solls, am besten imm er ohne Alkohol am Steuer, dann kommt man gar nicht in so eine Situation.
Chucky1978 hat geschrieben:Blutabnahme ist eine Körperverletzung, ebenso wie das leuchten mit einer Taschenlampe in die Augen... Wenn die Rennleitung keinen hinreichenden Verdacht hat, bekommen sie auch keinen Richter dazu, so einen Wisch zu unterschreiben. ...
K1200R_Wip hat geschrieben:
Außerdem bin ich strickt gegen die 0,0 Promille Grenze. Hast du am Vorabend gefeiert (ggf. noch nicht eimal besonders dolle), fährst sogar brav mit dem Taxi nach Hause und am nächsten Tag kommst du mit einem Rest von 0,1 in die Kontrolle?
Ich finde, dass man nur Regeln aufstellen darf, die auch verhältnismäßig leicht (von einem selbst) zu kontrollieren sind.
Jörg
Andrew6466 hat geschrieben:Hier steht was geht, und was eben nicht geht: http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-rec ... 61586.html
Allzeit gute Fahrt,
Andrew
Andrew6466 hat geschrieben:Hier steht was geht, und was eben nicht geht: http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-rec ... 61586.html
Allzeit gute Fahrt,
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Chucky1978 hat geschrieben:Blutabnahme ist eine Körperverletzung, ebenso wie das leuchten mit einer Taschenlampe in die Augen... Wenn die Rennleitung keinen hinreichenden Verdacht hat, bekommen sie auch keinen Richter dazu, so einen Wisch zu unterschreiben. Aber sobald du etwas lallst oder sonst irgendwie aus der Norm fällst ist die richterliche Anordnung schnell geschrieben. Eine Art wenn man mal in den Genuss kommt sein Gehalt aufzustocken.. so tun als ob (nur leicht, so das man es auf nervösität schieben kann), alles verweigern außer das vorzeigen der Papiere und das aussteigen/absitzen, und dann nur sagen das man einer Blutabnahme nicht zustimmt, und die Herrn wegen Körperverletzung anzeigt (dafür muss der Nachweis aber auch 0,0 Promille später haben) und man kann ein paar Hunderter einsacken nach der Gerichtsverhandlung. Wurde mir sogar schon vor 18 Jahren in der Fahrschule beigebracht... was lernt man den heute dort..habt ihr den FS im Lotto gewonnen? Das wichtigste wisst ihr nicht. Ich wundere mich immer wieder wenn ich Leute sehe die auf dem Seitenstreifen ein Tänzchen vollziehen sollen und das auch tun... wäre mir zu blöd :-P
Bonehunter99 hat geschrieben:Im Moment wird diskutiert, dass ab Mitte 2016 beweisssichere Atemalkoholtests eingeführt werden sollen. Damit wäre die Blutprobe hinfällig.
UU80 hat geschrieben:Chucky1978 hat geschrieben:Blutabnahme ist eine Körperverletzung, ebenso wie das leuchten mit einer Taschenlampe in die Augen... Wenn die Rennleitung keinen hinreichenden Verdacht hat, bekommen sie auch keinen Richter dazu, so einen Wisch zu unterschreiben. Aber sobald du etwas lallst oder sonst irgendwie aus der Norm fällst ist die richterliche Anordnung schnell geschrieben. Eine Art wenn man mal in den Genuss kommt sein Gehalt aufzustocken.. so tun als ob (nur leicht, so das man es auf nervösität schieben kann), alles verweigern außer das vorzeigen der Papiere und das aussteigen/absitzen, und dann nur sagen das man einer Blutabnahme nicht zustimmt, und die Herrn wegen Körperverletzung anzeigt (dafür muss der Nachweis aber auch 0,0 Promille später haben) und man kann ein paar Hunderter einsacken nach der Gerichtsverhandlung. Wurde mir sogar schon vor 18 Jahren in der Fahrschule beigebracht... was lernt man den heute dort..habt ihr den FS im Lotto gewonnen? Das wichtigste wisst ihr nicht. Ich wundere mich immer wieder wenn ich Leute sehe die auf dem Seitenstreifen ein Tänzchen vollziehen sollen und das auch tun... wäre mir zu blöd :-P
Was hast du denn getrunken oder geraucht, als du das geschrieben hast?
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