schu k12 hat geschrieben:Nachdem ich Gestern mit meinem Anwalt Gesprochen hab, sagte der "wir warten erstmal auf das Gutachten und dann machen wir ne Kosten Aufstellung".
Da der Gutachter auch die Wiederbeschaffung Einrechnet.
...
K1200R_Wip hat geschrieben:Du hast Recht. Jedoch wenn mir jemand in meinen (vor zwei Monaten) neuen Corsa fährt und ihn zu einem wirtschaftlichen Totalschaden macht, dann muss ich - trotz unverschuldet - also wieder Geld aus meiner eigenen Tasche drauflegen, damit ich wieder diesen PKW bekomme ...
Das kann auch nicht richtig sein. Schließlich habe ich nicht drum gebeten, dass er mir reinfährt ...
Es heißt ja immer, dass wenn mir ein anderer einen Schaden zufügt, dann hat er dafür zu haften. Nur trotzdem bleibt immer Ärger, Aufwand und letztend auch Kosten beim "Opfer" übrig.
Jörg
FrankLT hat geschrieben:Wenn ein Auto 2 Monate alt ist, ist es auch kein Neuwagen mehr. Deswegen Wiederbeschaffungswert.
FrankLT hat geschrieben:
Wenn ein Auto 2 Monate alt ist, ist es auch kein Neuwagen mehr. Deswegen Wiederbeschaffungswert.
Bist Du da sicher?
Ich war der Meinung, die Zeitgrenze sei etwas weiter gesteckt...
8 Wochen ist ja gar nichts. Unter Umständen gerade zwei Tankfüllungen verfahren.
Peter aus Bremen hat geschrieben:FrankLT hat geschrieben:Wenn ein Auto 2 Monate alt ist, ist es auch kein Neuwagen mehr. Deswegen Wiederbeschaffungswert.
Bist Du da sicher?
Ich war der Meinung, die Zeitgrenze sei etwas weiter gesteckt...
8 Wochen ist ja gar nichts. Unter Umständen gerade zwei Tankfüllungen verfahren.
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