Panomatic hat geschrieben:Im Navi ist doch kein "Radarwarner" verbaut.
Da werden doch nur die stationären Blitzer angezeigt. Ergo stört das doch niemanden bei einem Motorrad...
also machen wir es doch einfach so, DU hast Recht
Ergo stört es mich doch mich nicht , wenn Sie DICH hier in der Schweiz mit einem Navi erwischen welches vor stationären Messanlagen warnt und "POI s"und Unfallschwerpunkte anzeigt.
Aber bitte nicht rumjammern wenn du mit geplünderter Urlaubskasse nach DE zurückfahren musst
Zum letzten mal
ES IST VERBOTEN
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GESETZESARTIKEL FUER GERÄTE MIT RADARWARNUNGEN
Sobald ein GPS-Gerät Warn-POIs (Points of interest) enthält, die vor Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder vor Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) warnen, wird es zu einem verbotenen Gerät nach Artikel 57b und 99 Ziffer 8 SVG (
http://www.admin.ch/...sr/c741_01.html).
Das Eidgenössische Parlament hat diesen Artikel seinerzeit mit folgender Begründung beschlossen:
- Radarwarngeräte erlauben Fahrzeugführenden ein ungestraftes Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeiten und schliessen damit die Erfassung gerade der notorischen Schnellfahrer aus. Solche Führer stören die Homogenität des Verkehrs und das Verkehrsklima, und sie animieren überdies andere Strassenbenützer zu Geschwindigkeitsmissachtungen.
- Die Formulierung des Artikels bezieht sich nicht nur auf die genannten Radarwarngeräte, sondern ist so allgemein gehalten, dass auch andere Mittel zur Störung oder Erschwerung der Polizeikontrollen untersagt sind.
GPS-Geräte mit Warn-POIs sind eine qualitativ hochstehende Weiterentwicklung von Radarwarngeräten. Sie sind höchst präzis, zuverlässig und bequem, denn Fahrzeugführende werden automatisch und metergenau vor tausenden von Messstellen gewarnt. ..."