Frankyboy hat den Endtopf erworben, beim Erwerb wurde auch die MwSt fällig, somit hat die Versicherung diese als Bestandteil des Kaufpreises zu erstatten.
Etwas anders sieht die Rechnung aus, wenn man nach Kostenvoranschlag mit Lohnkostenanteil und Material abrechnen will und die Reparatur dann anders regelt, dann entfällt die Erstattungspflicht für den MwSt Anteil der fiktiven Lohnkosten, aber nicht für die angefallen (tatsächlichen) Materialkosten, selbst die Zeit für die selbst durchgeführte Rep. ist zu vergüten, wenn auch nicht mit dem Stundensatz der Werkstatt.
Wenn er so zufrieden ist, verschenkt er Geld!
Die MwSt ist ja kein fiktiver Posten, sondern wurde an den Händler abgeführt.
Hatte mal einen Schadenfall mit einem gebrochenen Toilettensitz, mir wirde der Kaufpreis all in erstattet und zusätzlich eine Pauschale für die eigene Arbeitsleistung, ähnlicher Fall bei einem Wasserschaden.
Wie die Versicherung auf das Recht zum Abzug der MwSt kommt, ist mir absolut schleierhaft.
Hat er den Endtopf selbst gewechselt, sind Kosten für Fahrt zum Händler und auch eigene(!) Montagezeit erstattungspflichtig!
Es sind nur Peanuts, aber hier wird zu Ungunsten des Geschädigten Geld unberechtigt in Abzug gebracht!
Frankyboy, gib Kette, tritt denen in die Cochones!
Hatte auch mit meiner XJR1200 das Vergnügen eines Auffahrunfalles und ohne Gegenwehr wäre einiges an Erstattung einbehalten worden.
Da die umfangreiche Reparatur mit Ersatzteilbeschaffung 3 Wochen dauerte, habe ich denen auch einen Nutzungsausfall in Rechnung gestellt und erstattet bekommen!
Das Geld liegt auf der Strasse, man muss es nur einsammeln und seine Rechte kennen.