Uwe Linnemann hat geschrieben:stma hat geschrieben:Kann das dann auf kommunaler Ebene verboten werden?
Anscheinend ja, denn ich wurde von einer Rechtsanwaltkanzlei mit einem Brief darauf hingewiesen.
[Wann, ob und wie man einen Baum fällen darf, wird ja auch von Dorf zu Dorf unterschiedliche geregelt. Habe die Erfahrung auch hier gemacht.]
Uwe
Als (in Ruhestand eintretender) Rechtsanwalt denke ich, das bedeutet noch gar nichts. Der gute (=geschäftstüchtige) Anwalt schreibt hemmungslos und brilliant, wofür er bezahlt wird. Geh auch zu so einem, gib ihm einen 1'000er, und der schreibt entweder so zurück, dass die Sache erledigt ist. Oder er sagt dir für wenige 100er, warum es dabei bleibt.
Selbst zu wursteln bringt nichts. Diese Rechtsgebiete sind so spezialisiert und komplex, dass man zwingend auf eine Fachperson angewiesen ist. Leider haben darum oft die weniger Liquiden unrecht, und die Zahlungskräftigen (gerade der Staat) können sich skrupellosen Bluff leisten.
Manche vermögen es Kraft eigener Sturheit und bedenkenlosem anwaltlichem Beistand, selbst eindeutig illegale Zustände über viele Jahre andauern zu lassen. Irgendwann ändert wieder die Rechtslage oder die Regierung oder das Problem erledigt sich anderweitig.
Manchmal hilft es auch, eine/n Schreiber/in der Lokalpresse über den Schildbürgerstreich berichten zu lassen.Oft sind die aber vorsichtig: sie könnten ja der Umtrünke verlustig gehen, zu denen die Regierung sie regelmässig einlädt.