Thomas hat geschrieben:Ist der Fußgänger Rentner oder Pensionär, wird der Fahrer grundsätzlich frei gesprochen: In dubio pro re publica.
Einzige Auflage: Das Opfer muss spätestens im Krankenhaus versterben.
Maze hat geschrieben:Thomas hat geschrieben:Ist der Fußgänger Rentner oder Pensionär, wird der Fahrer grundsätzlich frei gesprochen: In dubio pro re publica.
Einzige Auflage: Das Opfer muss spätestens im Krankenhaus versterben.
du meinst, zur Not nochmals wenden ?
Hirsch hat geschrieben:Unabhängig von dem Gerichtsurteil ist aber eines zu bedenken: Gegenüber ....... älteren Menschen gilt für den Kraftfahrer die doppelte Sorgfaltspflicht.
Meister Lampe hat geschrieben:Gut zu wissen , wenn man sich auf die Fußgängerzeit vorbereitet ...![]()
Gruß Uwe
Maze hat geschrieben:Hirsch hat geschrieben:Unabhängig von dem Gerichtsurteil ist aber eines zu bedenken: Gegenüber ....... älteren Menschen gilt für den Kraftfahrer die doppelte Sorgfaltspflicht.
1. was heißt "älter"
2. muß ich mir vorher den Perso zeigen lassen ?
Mohikaner76 hat geschrieben:Maze hat geschrieben:Hirsch hat geschrieben:Unabhängig von dem Gerichtsurteil ist aber eines zu bedenken: Gegenüber ....... älteren Menschen gilt für den Kraftfahrer die doppelte Sorgfaltspflicht.
1. was heißt "älter"
2. muß ich mir vorher den Perso zeigen lassen ?
Nur wenn du plattfahrerische Absichten hast
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