Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

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Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Beitragvon Vessi » 15.06.2011, 14:50

gerade im radio....

Auch Fußgänger haben eine erhebliche Sorgfaltspflicht beim Überqueren der Fahrbahn! Gibt’s beim Überqueren der Straße einen Unfall, kann nicht generell von der Schuld des Auto- oder Motorradfahrers ausgegangen werden. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Saarbrücken. (Az.: 4 U 425/09) Der konkrete Fall: Ein Fußgänger überquerte die Straße und dann machte es Peng! Unfall! Ein Motorradfahrer war mit dem Mann zusammengestoßen. Der Motorradfahrer stürzte und verletzte sich dabei schwer. Urteil der Richter: Zwei Drittel der Schuld liegt beim Fußgänger und nur ein Drittel beim Motorradfahrer. Zwar gehe von einem Motorrad grundsätzlich eine gewisse Gefahr aus und der Fahrer sei zu schnell gewesen. Aber: Vor allem der der Fußgänger habe gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen! Der Mann habe nicht richtig nach rechts und links geguckt.
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Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Beitragvon Meister Lampe » 15.06.2011, 14:55

Gut zu wissen , wenn man sich auf die Fußgängerzeit vorbereitet ... :wink:

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Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Beitragvon Thomas » 15.06.2011, 15:47

Ist der Fußgänger Rentner oder Pensionär, wird der Fahrer grundsätzlich frei gesprochen: In dubio pro re publica.
Einzige Auflage: Das Opfer muss spätestens im Krankenhaus versterben.
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Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Beitragvon Bob » 15.06.2011, 17:11

Wenn's nur die Fußgänger wären, die nicht richtig nach links und rechts gucken, dann wären wir einen großen Schritt weiter...
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Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Beitragvon Maze » 15.06.2011, 17:30

Thomas hat geschrieben:Ist der Fußgänger Rentner oder Pensionär, wird der Fahrer grundsätzlich frei gesprochen: In dubio pro re publica.
Einzige Auflage: Das Opfer muss spätestens im Krankenhaus versterben.


du meinst, zur Not nochmals wenden ? :shock:
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Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Beitragvon Hirsch » 15.06.2011, 18:02

Unabhängig von dem Gerichtsurteil ist aber eines zu bedenken: Gegenüber Kinder und älteren Menschen gilt für den Kraftfahrer die doppelte Sorgfaltspflicht. So kann es gut sein, dass im Einzelfall die Schuld - im Gegensatz wie oben beschrieben - am Kraftfahrzeugführer hängen bleibt. Also gebt 8 im Verkehr. :wink:
Gruß Jörg

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Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Beitragvon Mohikaner76 » 15.06.2011, 18:05

Bei der Urteilssprechung gabs doch sicher Zeugen die gesehn haben, das der Fußgänger nicht geschaut hat. Anders siehts wohl aus bei Aussage gegen Aussage oder?
Gruß Marc
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Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Beitragvon BMW Michel » 15.06.2011, 18:24

Wenn der Fußgänger über die Fahrbahn rennt, ist man sogar total raus :wink:
Hatte selbst vor knapp 3 jahren das Vergnügen.
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Gruß Michel aus der Vorderpfalz

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Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Beitragvon Dietmar GM » 15.06.2011, 18:46

Maze hat geschrieben:
Thomas hat geschrieben:Ist der Fußgänger Rentner oder Pensionär, wird der Fahrer grundsätzlich frei gesprochen: In dubio pro re publica.
Einzige Auflage: Das Opfer muss spätestens im Krankenhaus versterben.


du meinst, zur Not nochmals wenden ? :shock:

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Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Beitragvon Maze » 15.06.2011, 18:53

Hirsch hat geschrieben:Unabhängig von dem Gerichtsurteil ist aber eines zu bedenken: Gegenüber ....... älteren Menschen gilt für den Kraftfahrer die doppelte Sorgfaltspflicht.


1. was heißt "älter"
2. muß ich mir vorher den Perso zeigen lassen ?
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Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Beitragvon Dietmar GM » 15.06.2011, 18:58

Meister Lampe hat geschrieben:Gut zu wissen , wenn man sich auf die Fußgängerzeit vorbereitet ... :wink:

Gruß Uwe :wink:

Oha, interpretiere ich deine Aussage richtig, es war etwas flott und
Blauweiß-Dinslaken hat es gemerkt?
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Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Beitragvon Mohikaner76 » 15.06.2011, 20:38

Maze hat geschrieben:
Hirsch hat geschrieben:Unabhängig von dem Gerichtsurteil ist aber eines zu bedenken: Gegenüber ....... älteren Menschen gilt für den Kraftfahrer die doppelte Sorgfaltspflicht.


1. was heißt "älter"
2. muß ich mir vorher den Perso zeigen lassen ?


Nur wenn du plattfahrerische Absichten hast :twisted:
Gruß Marc
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Re: Rechtstipp: Stärkere Haftung für Fußgänger bei Unfällen

Beitragvon Hirsch » 15.06.2011, 23:15

Mohikaner76 hat geschrieben:
Maze hat geschrieben:
Hirsch hat geschrieben:Unabhängig von dem Gerichtsurteil ist aber eines zu bedenken: Gegenüber ....... älteren Menschen gilt für den Kraftfahrer die doppelte Sorgfaltspflicht.


1. was heißt "älter"
2. muß ich mir vorher den Perso zeigen lassen ?


Nur wenn du plattfahrerische Absichten hast :twisted:


Ist halt derzeit geltende Rechtslage. Du musst dir keinen "Perso" zeigen lassen, dir aber vorwerfen lassen, wenn einer zu alt oder zu jung ist, dass du hättest aufpassen müssen. :D
Gruß Jörg

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