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Auch Fußgänger haben eine erhebliche Sorgfaltspflicht beim Überqueren der Fahrbahn! Gibt’s beim Überqueren der Straße einen Unfall, kann nicht generell von der Schuld des Auto- oder Motorradfahrers ausgegangen werden. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Saarbrücken. (Az.: 4 U 425/09) Der konkrete Fall: Ein Fußgänger überquerte die Straße und dann machte es Peng! Unfall! Ein Motorradfahrer war mit dem Mann zusammengestoßen. Der Motorradfahrer stürzte und verletzte sich dabei schwer. Urteil der Richter: Zwei Drittel der Schuld liegt beim Fußgänger und nur ein Drittel beim Motorradfahrer. Zwar gehe von einem Motorrad grundsätzlich eine gewisse Gefahr aus und der Fahrer sei zu schnell gewesen. Aber: Vor allem der der Fußgänger habe gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen! Der Mann habe nicht richtig nach rechts und links geguckt.