zweirädrigen, motorisierten Fortbewegungsmitteln verfallen war.
Vor ca. 2,5 Jahren hatte sie eine nette Autofahrerin (ach, die Sonne hat so
geblendet und ich hab sie gar nicht gesehen…) in einem Kreisel von ihrer
125er Honda geholt.
Bekleidung:
- Shoei Helm
- Rukka Jacke
- Jeans
- Turnschuhe
Unfallfolgen:
Abschürfungen an Hüfte und Schulter.
Verbrennung am Knöchel (der Auspuff)
Bandabriss und tiefe Wunde am Knöchel (durch die abgebrochene
Fußraste)
Seitdem kann sie keinen Schulsport mitmachen, längeres Laufen geht nur
unter Schmerzen.
Jetzt schlagen wir uns nun fast 2 Jahre vor den Gerichten herum.
Die Versicherung will nicht zahlen bzw. nur eine Teil-Schadensregulierung,
besonders im Falle der körperlichen Beschädigungen, akzeptieren.
Am Freitag war wieder mal eine Verhandlung vor dem Landesgericht.
Nun wird ein Gutachten angefertigt, in dem festgestellt werden soll,
inwieweit durch das Tragen geeigneter Schutzkleidung (Motorradstiefel
und Hose) die Verletzungen hätten verringert oder gar vermieden werden
können.
Selbst der Richter sprach von Teilschuld!
Ich hab ihn dann gefragt, wie er das bei Fußgänger sieht, wenn diese
angefahren werden, Kopfverletzungen erleiden würden und keinen Helm
getragen hätten. Und welche Marke und Ausführung ihm für die Stiefel
genehm wären.
Seine Antwort war für mich nicht befriedigend. Meine darauf folgende
Erwidern veranlasste ihn, die Diskussion abzubrechen und mich vor dem
Verhandlungsraum warten zu lassen.
Also:
Da die Gerichte mittlerweile vermehrt davon ausgehen, dass sogar schon
das Benutzen eines Motorrades quasi zu einer Teilschuld führt und auch
fehlende Schutzkleidung (woran man dies auch immer festmachen mag)
die Schuld an Verletzungen umkehrt, können wir uns warm anziehen in
Deutschland.