aber 40 hat geschrieben:Für mich ist es einfach voll daneben, wenn Recht haben und Recht behalten, soweit aus einander liegt! aus welchen Gründen auch immer![]()
Stärke, Schwäche, Sympathie und Antipathie etc. darf es da nicht geben!
Genau da liegt das Problem!
Mir hat mal eine Richter vorgehalten, das bereits die Benutzung eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr eine Teilschuld rechtfertige! Da fällt einem dann nichts mehr ein! Und wenn man diese Bemerkung dann noch kommentiert, dann geht es einem wie KR!!
Das Argument, auch ohne Schutzkleidung wäre der Unfall ja passiert, interessiert vielleicht das Strafrecht, nicht aber die zivilrechtliche Behandlung des Falles! Die Richter geben hier nur allzu gern eine Teilschuld!
Die Versicherung müsste ja erstmal beweisen, das die Unfallfolgen durch das Tragen von Schutzkleidung (Schuhe, Hose) weniger schlimm gewesen wären!
Das mit KR´s Tochter tut mir leid (habe selber eine Tochter in dem Alter),
trotzdem hilft nur eins: durchhalten und niemals versuchen, ein Gericht zu belehren! (ist leider so)
Toi, toi, toi
Michael