Streifenhörnchen Frustfred

Alles was nirgends reinpasst!

Beitragvon Georg » 25.09.2008, 11:34

Maze hat geschrieben:damit gibst du aber zu, dass du schneller als erlaubt gefahren bist


Ja nun, wenn hinter dir so ne verrückte Meute her ist ... :mrgreen:
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Beitragvon Detlef » 25.09.2008, 11:38

Charger hat geschrieben:
Trimmer hat geschrieben:... "Danach muss die von einem Ortseingangsschildes einzuhaltende Messentfernung ...


Genau lesen hilft!
Tschau,
Mario


AutoundVerkehr.de hat geschrieben:"Geschwindigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung

Kein Fahrverbot trotz Geschwindigkeitsüberschreitung Wird kurz vor dem Ortsausgang in einem Abstand..."


ach was... :roll:

Tschau, Mario!
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Beitragvon Wolfe » 25.09.2008, 11:50

Bei Verstössen gegen die STVO ohne Personenschaden gilt nach meiner Erfahrung definitiv die Aussage der Polizei. Im Zweifelsfall bestätigt der zweite Polizist die Aussage des ersten. Fertig!
Gutachter, Rechtsanwälte oder irgendwelche anderen Urteile die besser ausgefallen waren kannste zuhause lassen. :?

Ist leider so.
Ich hatte eine zweitägige!! Verhandlung wegen zu schnellem Fahren auf einer Landstrasse. Mein Gutachter bestätigte, dass der Anhalteweg von der Meßstelle bis zum Punkt, an dem die gemessenen Fahrzeuge gestoppt wurden, bei der behaupteten Geschwindigkeit physikalisch nicht möglich ist!!
Keine Chance. Zwei Polizisten haben die Messung bestätigt. Der Richter stützte sich auf die Berufserfahrung der Beamten. "Die machen das schließlich jeden Tag".
Ach ja, durch die Radarpistole blickend, hatte der Beamte den Typ meiner umgebaute Maschine plus mein Kennzeichen erkannt. Laut Messung bin ich mit über 190 kmh an ihnen vorbeigeflogen...

(ich kam mit meiner Sozia aus den Dolos zurück und hatte schon 400 km hinter mir. Beide im Regenkombi mit viel Gepäck und schon ziemlich Müde. Mit diesen Randbedingungen fährt kein Mensch auf der Landstrasse 190!!)

Ein weiteres Geschichtlein warum ich beim Thema Streifenhörnchen ziemlich gefrustet bin. :evil:

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Beitragvon Trimmer » 25.09.2008, 12:04

Wolfe132 hat geschrieben:Ach ja, durch die Radarpistole blickend, hatte der Beamte den Typ meiner umgebaute Maschine plus mein Kennzeichen erkannt. Laut Messung bin ich mit über 190 kmh an ihnen vorbeigeflogen...

(ich kam mit meiner Sozia aus den Dolos zurück und hatte schon 400 km hinter mir. Beide im Regenkombi mit viel Gepäck und schon ziemlich Müde. Mit diesen Randbedingungen fährt kein Mensch auf der Landstrasse 190!!)

Ein weiteres Geschichtlein warum ich beim Thema Streifenhörnchen ziemlich gefrustet bin. :evil:

Wolfe


Unglaublich! :?
Das sind genau die, die zu'nem nächtlichen Einsatz grundsätzlich zu spät kommen, weil sie dann die Hosen voll haben!
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Beitragvon Maze » 25.09.2008, 12:37

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Beitragvon Detlef » 25.09.2008, 14:08

erinnert mich irgendwie an die Agitation dieses ABS-Heinis :roll:
Detlef
 

Beitragvon Gerd » 25.09.2008, 16:18

Mich hats auch mal wieder erwischt :twisted:
Aber diesmal ohne Punkte :lol: :lol:

Trotzdem, wer nachts in einem Gewerbegebiet außerhalb geschl. Ortschaft in einer 70er Zone misst, kann nicht alle Latten am Zaun haben oder ist in eine Geldbeschaffungsmaßnahme eingebunden.

Ich denke beides :evil: . Die Landkreisleute machen auch mittlerweile keinen Hehl mehr daraus und erzählen ja auch was für schöne Sachen man mit dem Geld machen kann und wo das schon alles verplant ist.

Davon ab. die Schupos oder Verwaltungsfritzen, die da messen sind mittlerweile absolut schmerzfrei, die haben als Kinder schon keine Freunde gehabt!!!!
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Beitragvon Maze » 25.09.2008, 16:45

Hauptsache die Polizei konnte einen Strafzettel schreiben


dieser polizist gehört doch sofort entlassen :twisted:
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Beitragvon Rennkucki » 25.09.2008, 16:57

Maze hat geschrieben:

dieser polizist gehört doch sofort entlassen :twisted:


Aber eine mobile Radarüberwachung außer Gefecht gesetzt :lol:
Viele Grüße
vom
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Beitragvon Gerd » 25.09.2008, 17:00

Eigentlich gibt es da eine ganz klare Verfügungslage:
Wenn durch eine Verfolgung die Gefährdung Dritter (inkl. dem Verfolgten) zu hoch wird, ist der Druck raus zu nehmen und gegebenenfalls ganz abzubrechen!
Aber das ist alte Schule (ca. 30 Jahre her), ist wohl noch aktuell, will aber keiner mehr so richtig wissen. Wo sich doch der ein oder andere Staatsdiener so schön als Nutte mißbrauchen lässt.
Diese geistigen Tiefflieger werden erst schlauer, wenn so ein Ding vor Gericht mal den Bach runter geht und der Dienstherr sie im Regen stehen lässt.

Und da solche Sachen ja vor ein Landgericht kommt und nicht mehr von so einem senilen Amtsrichter verhandelt werden, kann das mal ganz schnell passieren.
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