Maze hat geschrieben:damit gibst du aber zu, dass du schneller als erlaubt gefahren bist
Ja nun, wenn hinter dir so ne verrückte Meute her ist ...

Charger hat geschrieben:Trimmer hat geschrieben:... "Danach muss die von einem Ortseingangsschildes einzuhaltende Messentfernung ...
Genau lesen hilft!
Tschau,
Mario
AutoundVerkehr.de hat geschrieben:"Geschwindigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung
Kein Fahrverbot trotz Geschwindigkeitsüberschreitung Wird kurz vor dem Ortsausgang in einem Abstand..."
Wolfe132 hat geschrieben:Ach ja, durch die Radarpistole blickend, hatte der Beamte den Typ meiner umgebaute Maschine plus mein Kennzeichen erkannt. Laut Messung bin ich mit über 190 kmh an ihnen vorbeigeflogen...
(ich kam mit meiner Sozia aus den Dolos zurück und hatte schon 400 km hinter mir. Beide im Regenkombi mit viel Gepäck und schon ziemlich Müde. Mit diesen Randbedingungen fährt kein Mensch auf der Landstrasse 190!!)
Ein weiteres Geschichtlein warum ich beim Thema Streifenhörnchen ziemlich gefrustet bin.![]()
Wolfe
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