Moin Dieter
Bin zwar kein Volljurist, denke aber dass in deinem Fall der Vertrag volle Gültigkeit hat und du auf die Preisabsprachen bestehen kannst.
Beispiel:
1. Eine Person bietet über das Internet einen Gegenstand an. Da dieser sehr günstig im Preis ist erwirbst du ihn. Per Mail bekommst du eine entsprechende Bestätigung des Kaufes durch den Verkäufer. (nicht zu verwechseln mit den automatischen Anworten !!!) Der Verkauf hat Rechtsgültigkeit. (OLG-Urteil)
2. Du siehst einen günstigen PKW bei so einem Hinterhofschrauber. Du machst den Deal mit einem "Angestellten" klar und der Chef erklärt nachher, dass die Preisauszeichnung nicht in seinem Sinne und zu niedrig ist. Hier kann es passieren, dass du bei einer gerichtlichen Entscheidung den kürzeren ziehst, da die Argumentation dahin gehen kann, dass der "Angestellte" nicht autorisiert gewesen ist.
Da du in deinem Fall mit den Verkäufern des Autohauses (autorisiertes Personal) verhandelt hast sollte dein Vertrag rechtsgültig sein.
Leider ist Justizia in den letzten Jahren etwas wankelmütig
Gruß Gerd