Vielleich eine dumme Frage aber es gibt Sachen, die man nicht öfter hat.
Fahrzeugneukauf bei einen nicht kleinen Händler,
verbindliche Bestellung, verhandelter Preis,
Inzahlungnahne eines anderen Fahrzeug über Ankaufschein,
Altfahrzeug wurde übergeben - mit allen Unterlagen für beide Seiten.
Verbindliche Bestellung beinhaltet :
Fahrzeugneupreis + Sonderzubehör und Nachlaß (der nicht gering war )
Barzahlungspreis, abzüglich Inzahlungnahme.
Rechnerisch alles ok, aber jetzt :
Ein paar Tage später, Anruf vom Händer, man hätte einen falschen Preis
benannt und es wären 3500 € mehr, als auf der verbindlichen Bestellung.
Wie verhält man sich ?
Wenn es beim bezahlen an einer Kasse wäre, zu ungunsten der Kassierin,
gäbe es keine Frage für mich.
Die mehrfachen Verkaufsverhandlungen gingen über zwei Verkäufer, die sich abstimmten, ob und wie man könne und meine Frau hatte da auch noch ein Wort zu meinen wörtchen beigetragen, es hätte ggf. bei den
noch 3500 € höheren Preis das Fahrzeug nicht gegeben.
Macht mich mal schlau, oder beruhigt ein klein wenig mein Gewissen.
Danke
Dieter aus PF