Hi UFO,
ich hab so ne ähnlich Sch..... mir meine alten K1200RS im letzten Jahr hinter mit.
1. Guten Gutachter "deiner Wahl" einschalten! Nicht von der gegnerischen Versicherung!
2. Anwalt einschalten, kostet dir nichts, da die gegneriche Versicherung zahlt (du bist der Geschädigte).
3. Zum Gutachten: Bei meiner lag ebenfalls ein Rahmenschaden vor. Jedoch auch noch einige Teile am Motorblock, so das wir (Gutachter) auf "Totalschaden" gerechnet haben. Dann wird der Wiederbeschaffunguswert zu Grunde gelegt. Wie hier im Forum bereits erwähnt, hilft der

meist auch mit (Zusammenarbeit mit dem Gutachter). Der will ja auch einen guten Kunden behalten.
Wenn du reparieren lässt, steht dir folgendes zu:
1. Volle Reparaturleistung
2. Wertminderung (bei mir 800€, Maschine war Bj2001)
3. Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur (bei mir 5 Tage, 66€/Tag)
4. Kosten f. Gutachter trägt gegenerische Versicherung.
5. Kosten f. Anwalt ebenfalls.
Achtung: Solltest du in Eigenleistung reparieren, behällt die Versicherung die 16% MwSt. ein (nicht unerheblich!)
Auch bei Neuanschaffung, zahlt die Versicherung die MwSt. erst nach Vorlage des Kaufvertrags! (Habe ich mich gamals sehr geärgert

)
Ich vermute in deinem Fall wird die Versicherung auf die Rep. bestehen, da die K12R noch sehr neu ist. Vielleicht kannst du ja mit deinem

einen Deal machen (neue K12R).
Ich wünsche dir, das du die Situation gut hinter dich bringst und das Biken nicht an den Nagel hängst

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Alle diese Infos haben natürlcht keinen Rechtsanspruch und dienen nur der Information .... für die Schlauberger

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Gruß
Falko