KL hat geschrieben:killernuss hat geschrieben:Demnach würde die Frist dann bis zum 31.01.2011 gehen.
Stimmt. Die Kündigungsfrist im Oktober hat der Vermieter bereits verpasst. Wenn keine Sondervereinbarung getroffen wurde, musst Du die Garage bis zum 31.Januar 2011 räumen.
„Sollten die Mietverträge über eine Garage oder Stellplatz auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sein (bei monatlicher Mietzahlung), können sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gem. § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB jeweils bis
zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 2. Zivilsenat, Beschluß vom 6. Februar 2003, Az: 2 Wx 74/99.“
Ausnahme: wenn die Garage zusammen mit der Wohnung gemietet wurde, kann die Garage nicht einzeln gekündigt werden.
Gruß
Jürgen
Ein Mietvertrag besteht natürlich, Sondervereinbarungen wurden nicht getroffen,
also gehe ich auch mal davon aus, das ich bis zum Januar 2011 drin bleiben kann.
Nebenbei ist noch zu erwähnen, daß die Garage eigentlich zu einer Eigentumswohnung gehört, beides aber damals
getrennt vermietet wurde. Ich habe die Garage, jemand anders die Wohnung gemietet.Beides gehörte
einem Sohn einer Familie. Der hat mit mir auch den Mietvertrag für die Garage abgeschlossen. Das Kündigungsschreiben
kam aber von seinem Vater, mit dem ich eigentlich gar nix zu tun habe, der aber mittlerweile die Eigentumswohnung
von seinem Sohn übernommen hat, zu der ja auch die Garage gehört. Aber kündigen kann mir doch eigentlich nur
sein Sohn, oder?