Kündigungsfrist Garagen

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Kündigungsfrist Garagen

Beitragvon killernuss » 19.10.2010, 06:57

An die Experten unter uns:
Ich habe seit gut zwei Jahren eine Garage angemietet bei monatl.
Mietzahlung.
Nun habe ich am letzten Freitag(15.10.) ein Kündigungsschreiben
zum 30.11. bekommen.
Ist die Frist nicht im Normalfall drei Monate bei eingang des Schreibens bis zum
dritten Werktag?
Demnach würde die Frist dann bis zum 31.01.2011 gehen.
Oder gibts da andere Maßstäbe?
Carsten

Warum leben Frauen länger als Männer? 1. Weil Frauen keine Frauen haben. 2. Weil Gott den Frauen die Zeit gut schreibt, die sie beim Einparken vertrödeln.
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Re: Kündigungsfrist Garagen

Beitragvon harry 1150 » 19.10.2010, 07:08

Moin Carsten.Es kommt darauf an! hast du einen Mietvertrag? Da müßte dieser punkt geregelt sein. Bei mir z.B.steht Zu Kündigen zu jeden Monats ersten.falls es so nicht geregelt ist denke ich (weiß ich aber nicht)sind es 3 Monate.
Gruß Harry
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Re: Kündigungsfrist Garagen

Beitragvon empulsed » 19.10.2010, 07:52

Mein (zweiter) Stellplatz in Eschborn ist auch monatlich kündbar.
Mein (zweiter) Stellplatz gehört zur Wohnung und da gilt die Kündigungsfrist für die Wohnung.

Ansonsten gilt was Harry sagt.. schau doch mal in deinen Vertrag

Gruß, Jan
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Re: Kündigungsfrist Garagen

Beitragvon harry 1150 » 19.10.2010, 09:22

empulsed hat geschrieben:Mein (zweiter) Stellplatz in Eschborn ist auch monatlich kündbar.
Mein (zweiter) Stellplatz gehört zur Wohnung und da gilt die Kündigungsfrist für die Wohnung.

Ansonsten gilt was Harry sagt.. schau doch mal in deinen Vertrag

Gruß, Jan

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Re: Kündigungsfrist Garagen

Beitragvon Thomas » 19.10.2010, 09:33

Falls kein schriftlicher Mietvertrag besteht oder das Garagenmietverhältnis nicht im Zusammenhang mit einem Wohnungsmietvertrag besteht, gilt die gesetzl. Kündigungsfrist von 3 Monaten. Im Garagenmietvertrag ist auch eine einmonatige Kündigungsfrist zulässig.
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Re: Kündigungsfrist Garagen

Beitragvon Ralle » 19.10.2010, 10:10

Thomas hat geschrieben:Falls kein schriftlicher Mietvertrag besteht oder das Garagenmietverhältnis nicht im Zusammenhang mit einem Wohnungsmietvertrag besteht, gilt die gesetzl. Kündigungsfrist von 3 Monaten. Im Garagenmietvertrag ist auch eine einmonatige Kündigungsfrist zulässig.



Was aber im Zusammenhang mit Motorrad und dem bevorstehenden Winter schon fast an "soziale Härte" darstellt :?
Gruß aus dem Neckartal

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Re: Kündigungsfrist Garagen

Beitragvon Andrew6466 » 19.10.2010, 10:22

Es gilt was im Mietvertrag steht, auch das Kleingedruckte lesen. Sollten keine Sonderregelungen vereinbart worden sein, gilt das allgemeine Mietrecht.

Andrew :wink:
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Re: Kündigungsfrist Garagen

Beitragvon Thomas » 19.10.2010, 10:43

Ralle hat geschrieben:
Thomas hat geschrieben:Falls kein schriftlicher Mietvertrag besteht oder das Garagenmietverhältnis nicht im Zusammenhang mit einem Wohnungsmietvertrag besteht, gilt die gesetzl. Kündigungsfrist von 3 Monaten. Im Garagenmietvertrag ist auch eine einmonatige Kündigungsfrist zulässig.



Was aber im Zusammenhang mit Motorrad und dem bevorstehenden Winter schon fast an "soziale Härte" darstellt :?


Stimmt!
Werde deshalb meine Garagenmieten anpassen und bei der Gelegenheit beiläufig an den letzten Winter erinnern!
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Re: Kündigungsfrist Garagen

Beitragvon KL » 19.10.2010, 11:07

killernuss hat geschrieben:Demnach würde die Frist dann bis zum 31.01.2011 gehen.


Stimmt. Die Kündigungsfrist im Oktober hat der Vermieter bereits verpasst. Wenn keine Sondervereinbarung getroffen wurde, musst Du die Garage bis zum 31.Januar 2011 räumen.
„Sollten die Mietverträge über eine Garage oder Stellplatz auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sein (bei monatlicher Mietzahlung), können sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gem. § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 2. Zivilsenat, Beschluß vom 6. Februar 2003, Az: 2 Wx 74/99.“
Ausnahme: wenn die Garage zusammen mit der Wohnung gemietet wurde, kann die Garage nicht einzeln gekündigt werden.
Gruß
Jürgen
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Re: Kündigungsfrist Garagen

Beitragvon harry 1150 » 19.10.2010, 12:04

Oh Scheixxe Carsten. Hoffe deine K ist übern Winter nicht Obdachlos :mrgreen:
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Re: Kündigungsfrist Garagen

Beitragvon Andrew6466 » 19.10.2010, 14:20

Falls die Garage doch gekündigt werden sollte, bietet vielleicht auch Deine BMW-Vertretung das Einstellen im hauseigenen Winterlager an. Kostenpunkt bei uns in Berlin: Einmalig 39,00 Euro Einlagerungspauschale (die wichtigsten Arbeiten für die bewegungsarme Saison werden erledigt), und dann noch 25,00 Euro pro Monat.
Also keine Panik :!:

Grüße aus Berlin,

Andrew :mrgreen:
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Re: Kündigungsfrist Garagen

Beitragvon Karla » 19.10.2010, 14:21

Thomas hat geschrieben:
Ralle hat geschrieben:
Thomas hat geschrieben:Falls kein schriftlicher Mietvertrag besteht oder das Garagenmietverhältnis nicht im Zusammenhang mit einem Wohnungsmietvertrag besteht, gilt die gesetzl. Kündigungsfrist von 3 Monaten. Im Garagenmietvertrag ist auch eine einmonatige Kündigungsfrist zulässig.



Was aber im Zusammenhang mit Motorrad und dem bevorstehenden Winter schon fast an "soziale Härte" darstellt :?


Stimmt!
Werde deshalb meine Garagenmieten anpassen und bei der Gelegenheit beiläufig an den letzten Winter erinnern!
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Stimmt tatsächlich alles.
Aber der letzte Satz in Zusammenhang mit Motorrädern ist eine neue Variante.
Welch überraschender Variantenreichtum in Verbindung mit Selbsterkenntnis. Chapeau!
Karla
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Re: Kündigungsfrist Garagen

Beitragvon empulsed » 19.10.2010, 19:10

harry 1150 hat geschrieben:Gruß, Jan

Hi Jan , wieviel hast schon auf der Uhr? Geht die Funsel einwandfrei?
Gruß Harry[/quote]

Die Uhr sagt fast 3.000 an - und das Licht ist der Hammer!
Aber ich werd glaub die Standlichtbirne auch noch tauschen - das sah klasse aus bei deinem Frosch ;-)
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Re: Kündigungsfrist Garagen

Beitragvon killernuss » 21.10.2010, 06:47

KL hat geschrieben:
killernuss hat geschrieben:Demnach würde die Frist dann bis zum 31.01.2011 gehen.


Stimmt. Die Kündigungsfrist im Oktober hat der Vermieter bereits verpasst. Wenn keine Sondervereinbarung getroffen wurde, musst Du die Garage bis zum 31.Januar 2011 räumen.
„Sollten die Mietverträge über eine Garage oder Stellplatz auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sein (bei monatlicher Mietzahlung), können sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gem. § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 2. Zivilsenat, Beschluß vom 6. Februar 2003, Az: 2 Wx 74/99.“
Ausnahme: wenn die Garage zusammen mit der Wohnung gemietet wurde, kann die Garage nicht einzeln gekündigt werden.
Gruß
Jürgen





Ein Mietvertrag besteht natürlich, Sondervereinbarungen wurden nicht getroffen,
also gehe ich auch mal davon aus, das ich bis zum Januar 2011 drin bleiben kann.
Nebenbei ist noch zu erwähnen, daß die Garage eigentlich zu einer Eigentumswohnung gehört, beides aber damals
getrennt vermietet wurde. Ich habe die Garage, jemand anders die Wohnung gemietet.Beides gehörte
einem Sohn einer Familie. Der hat mit mir auch den Mietvertrag für die Garage abgeschlossen. Das Kündigungsschreiben
kam aber von seinem Vater, mit dem ich eigentlich gar nix zu tun habe, der aber mittlerweile die Eigentumswohnung
von seinem Sohn übernommen hat, zu der ja auch die Garage gehört. Aber kündigen kann mir doch eigentlich nur
sein Sohn, oder?
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Re: Kündigungsfrist Garagen

Beitragvon Thomas » 21.10.2010, 07:56

Kündigen kann nur der jeweilige Eigentümer oder sein Bevollmächtigter. Einen Eigentums- und damit Vermieterwechsel ist dem Mieter allerdings anzuzeigen. Aus diesem Fehler könnte man hier was machen.
Aber warum fragst Du uns nach der Kündigungsfrist? Hast Du einen Mietvertrag ohne Kündigungsklausel?
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