Ich hoffe dir geht es gut. Kommt wohl auf deine Gesellschaft an, frag einfach mal nach.
edit: KLEIDUNGSFRAGE: Nach einem Unfall steht Geschädigten Ersatz für ramponierte Kleidung zu. Allerdings gibt es je nach Alter Abzüge. Anders nach einem Motorradunfall: Kombis dienen der Sicherheit des Fahrers und sind daher in Höhe des Kaufpreises zu erstatten, wenn sie noch relativ neuwertig waren! (LG Oldenburg, DAR 02,171)
Versicherung – Erstattung von Motorradschutzkleidung
Seit Jahren wird vor den Gerichten immer wieder zwischen Geschädigtem und gegnerischer
Versicherung darüber gestritten, ob bei beschädigter Schutzkleidung nach einem Motorradunfall ein
Abzug vom Neupreis dieser Gegenstände zu machen ist, wenn diese zum Unfallzeitpunkt schon
älter waren.
Ein solcher Abzug „Neu für Alt“ ist bei modischen Gegenständen, Straßenbekleidung oder Sachen
mit kurzer Haltbarkeit üblich und von der Rechtsprechung anerkannt. Bei Motorradschutzkleidung
hat die Rechtsprechung diese Frage bisher sehr unterschiedlich entschieden.
Nunmehr gibt es eine höhergerichtliche Entscheidung, die wohl als richtungweisend gesehen
werden darf. In einem Hinweisbeschluss bestätigte das OLG München am 23.01.2009 die ständige
Rechtsprechung des LG Darmstadt zum Abzug "Neu für Alt" bei Motorradschutzkleidung.
Aufgrund der Schutzfunktion ist bei beschädigter Schutzkleidung nun auch nach der
Rechtsprechung der Bayern eindeutig, dass nicht der Zeitwert sondern der Kaufpreis zu ersetzen
ist (OLG München, Az. 10 U 4104/08).
Quelle:
http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/Motor ... m:8-264760