Habe ich heute so gefunden und für Gut befunden.
Achtung jetzt gehts los:
Seit dem 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25 € erhoben werden.
Die Regelung gilt Bundesweit und ist die:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Geltung ab 01.03.2007
http://www.buzer.de/gesetz/7182/index.htm oder
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php
Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).
Weiterhin gilt :
http://www.kba.de/
dann unten auf der Seite weiter zu: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI)
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Stand: 01.03.2007 5. Auflage
siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. 25,00 €
Zur dB-Messung habe ich mir von nem befreundeten "Grünen" folgendes erklären lassen :
1. Vorbeifahrmessungen sind unzulässig.
2. Nur Standgeräuschmessungen bei 50 cm Abstand vom Auspuff in 45° Winkel bei halber Drehzahl der maximalen Leistung aus Fahrzeugschein sind zulässig.
3. Der Umgebungs- Schallpegel darf 80 dB nicht überschreiten. (Somit ist eine Messung an einer Strasse, an der z.B. Autos vorbeifahren unzulässig)
4. Um die Messung an einem "stillen Ort" durchführen zu können muss eine Verlegung des Messortes von bis zu 3 km in Kauf genommen werden.
5. Es müssen zwei Messungen durchgeführt werden.
6. Das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch darf nicht um mehr als 5dB überschritten werden.
7. Wird der Pegel um mehr als 5 dB überschritten liegt eine Straßenverkehrsordnungswidrigkeit vor.
Aber bitte trotzdem selber die Mühe machen und alles nachlesen oder immer schön brav fahren.
Die übliche Mängelrüge gibt´s trotzdem noch. D.h.: Mopped muß mit der korrekten Auspuffanlage wieder vorgeführt werden.
Die neuen Regelungen sind also kein Freifahrtschein !!!!!
Wie schon oben geschrieben, habe ich so gefunden, hoffe das der Bericht
so stimmt.
Gruss
Yogi
K1200S Bj.05 , MPP, PowerCone, SW-Motech-Gepäcksystem,Limegreenperleffekt/SchwarzRAL9005
85Tkm
Ohne Nerven