von stormcloud » 22.05.2007, 20:54
Hallo,
hab´ das Ding ja selbst installiert.
Eine ABE gibt es wohl keine. Ich habe eben mal in meinen Unterlagen nachgesehen:
Lediglich Teilegutachten vom deutschen TÜV / DEKRA und eine Änderungsabnahme habe ich vorliegen.
Das heißt, die Gabelbrücke ist von Material, Festigkeit und Bauart für die Verwendung im Straßenverkehr zugelassen. Die Montage muss ein Prüfingenieur kontrollieren und kann bei ordnungsgemäßem Anbau eine entsprechende Änderungsabnahme ausstellen.
Leider wird das euch nicht weiterhelfen, fürchte ich, da es keine ABE gibt.
Ich versuche aber, morgen mal bei Wunderlich nachzufragen. Vielleicht haben die eine Idee, wie das bei euch in der Schweiz problemlos über die Bühne geht....
Viele Grüße von Josef