Tucobenedikto hat geschrieben:Hallo jonnyy ,
da hast Du wohl Recht , aber .................... nach 6 Mon. ist Beweislastumkehr

,
ob sich dann alles wenn es denn Eintrifft beweisen lässt

ist eine andere Sache .
Ja natürlich hast du nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, dies ist auch beim Neuwarenkauf der Fall.
Fraglich war in deinem Fall eigentlich nur, ob der Händler von seiner Möglichkeit die Gewährleistung per AGB von regulär 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzt hat (siehe Eröffnungsfred).
Dies hat er gem. deinen Schilderungen eben gerade nicht getan (zB. per AGB), also bleiben dir 2 Jahre Gewährleistung auf eine gebrauchte Sache inkl. der 6monatigen Beweislastumkehr.
Ich glaube, du kannst dich nicht beschweren, viele andere, die ein Gebrauchtmopped kaufen haben nur 1 Jahr Gewährleistung (zB. wenn sie vom Händler kaufen und der diese wie üblich per AGB ausgeschlossen hat), oder gar keine, wenn es von privat hergeht (ein Privatverkäufer kann per Kaufvertrag jegliche Gewährleistung ausschließen).
Das Thema des Beweisführung im Schadenfall steht auf einem ganz anderem Blatt.
in diesem Sinne, Gas geben und Spaß haben, gell
