Rote Ampel geblitzt worden

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Rote Ampel geblitzt worden

Beitragvon Thorsten_Boehm » 17.12.2012, 11:13

Hallo zusammen ich habe mal eine rechtliche Frage und vielleicht kann mir jemand helfen :D
ich wurde am Freitagabend geblitzt weil ich über eine rote Ampel gerauscht bin ( mit Auto). War eine moderne runde Anlage also kein Starenkasten.
Ich habe schon einige Punkte und wenn es mich hart erwischt kommen nochmal 4 dazu...
Nun rieht man mir einfach zu behaupten meine Frau sei gefahren !!!! Es gibt doch aber ein Bild??? Hab auch öfters im Internet diese Variante gelesen...
Spielt das Bild keine Rolle oder nur wenn der Fahrer ermittelt werden muss???
Bitte nicht falsch verstehen ich möchte hier nicht bescheißen aber es intressiert mich einfach wie das Ganze gehandhabt wird..

Gruß Thorsten
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Re: Rote Ampel geblitzt worden

Beitragvon Tourenfahrer » 17.12.2012, 11:37

Thorsten_Boehm hat geschrieben:Hallo zusammen ich habe mal eine rechtliche Frage und vielleicht kann mir jemand helfen :D
ich wurde am Freitagabend geblitzt weil ich über eine rote Ampel gerauscht bin ( mit Auto). War eine moderne runde Anlage also kein Starenkasten.
Ich habe schon einige Punkte und wenn es mich hart erwischt kommen nochmal 4 dazu...
Nun rieht man mir einfach zu behaupten meine Frau sei gefahren !!!! Es gibt doch aber ein Bild??? Hab auch öfters im Internet diese Variante gelesen...
Spielt das Bild keine Rolle oder nur wenn der Fahrer ermittelt werden muss???
Bitte nicht falsch verstehen ich möchte hier nicht bescheißen aber es intressiert mich einfach wie das Ganze gehandhabt wird..

Gruß Thorsten


Ja sicher gab es ein Bild und diese sind zu 99 % gestochen scharf
Also ist das ganze relativ einfach
Man unterscheidet ruhender und fliessender Verkehr

Im ruhenden Verkehr greift im Zweifel die Halterhaftung

Im fliessenden Verkehr ist der Fahrer/inn ( Verursacher ) haftbar zu machen

Nun hängt es immer davon ab wie viel Energie die ermittelnde Behörde in die festellung des Fahrzeugführes setzt.
In deinem Fall ist das nicht so schwer
Frau und Mann kann man leicht unterscheiden
Desweitern dauert es ganau 60 Sekunden um das Bild mit den Daten der Passstelle abzugleichen.

Oder es kommt die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches gemäß § 31a Abs. 1 StVZO



____________________________________________________________________________________


VG Mainz, Beschluss vom 22.11.2010 - 3 L 1381/10.MZ
Ein Fahrzeughalter kann sich nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen, so entschied das Verwaltungsrecht Mainz.

Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Mit dem Fahrzeug einer Halterin wurde auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten. Dies hätte neben einer Geldbuße einen Punkt im Verkehrszentralregister für den Fahrzeugführer zur Folge gehabt. Bei der anschließenden Ermittlung des Fahrzeugführers wirkte die Halterin nicht mit, sondern schwieg. Der Fahrzeugführer konnte schließlich nicht ermittelt werden.

Die Stadt Mainz, als zuständige Behörde, gab der Halterin unter Anordnung des sofortigen Vollzuges auf, ein Fahrtenbuch zu führen. Hiergegen legte die Halterin Rechtsmittel ein (Aussetzung der sofortigen Vollziehung). Sie begründete das Rechtsmittel unter anderem damit, dass ihr Lebensgefährte das Fahrzeug steuerte. Sie hätte folglich von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Eine Fahrtenbuchauflage würde somit dem Zeugnisverweigerungsrecht zu wider laufen.

Dieser Rechtsansicht folgten die zuständigen Richter des Verwaltungsgerichts Mainz nicht. Der Antrag der Halterin wurde abgelehnt. Der Verkehrsverstoß, welcher mit einem Punkt zu bestrafen gewesen wäre, rechtfertige die Fahrtenbuchauflage, sofern der Fahrer nicht ermittelt werden könnte und der Halter nicht mitwirkt. Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht der Halterin in Bezug auf ihren Lebensgefährten nicht zu. Davon abgesehen, steht ein Zeugnisverweigerungsrecht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen.

Ein „doppeltes Recht" - so die Richter - nach einem Verkehrsverstoß auf der einen Seite im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zudem trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht schon aufgrund des Zwecks einer Fahrtenbuchauflage nicht. Diese diene nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.
§ 52 StPO Zeugnisverweigerungsrecht
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
1.
der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;
2.
der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a.
der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3.
wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.
Zuletzt geändert von Tourenfahrer am 17.12.2012, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
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mal sehen was kommt
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Re: Rote Ampel geblitzt worden

Beitragvon Thomas » 17.12.2012, 11:44

Wenn Deine Frau die Halterin wäre, könnte Sie die Aussage verweigern wegen Befangenheit: Sie kenne den Fahrer, mache aber von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch etc... Dann droht noch nicht einmal ein Fahrtenbuch.
Aber wenn Halter und Bild zusammenpassen, seh ich keinen Ausweg. Die Identität ist problemlos verifizierbar. Also erstmal Bildqualität prüfen.
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Re: Rote Ampel geblitzt worden

Beitragvon harry 1150 » 17.12.2012, 12:43

Sorry aber ich denke du bist am A.... :!: Lasse dir das Bild zeigen. Ist dieses nur schlecht erkennbar u.du streitest es ab der Fahrer gewesen zu sein kann evtl.deine Partnerin die Schuld auf sich nehmen. Ist der Unterschied weibl./männlich erkennbar aber nicht du zu 100% erkennbar haben die Ordnungshüter die Möglichkeit einen Profiler zur Hilfe zu ziehen( so ist es mir vor Jahren ergangen) dem langt in der Regel die Augen oder Mundpartie um sicherzustellen wer der Fahrer gewesen ist. Die Ermittlung wird dir in Kosten gestellt! Also gut überlegen welchen Weg du einschlägst evtl. mit einem Rechtsbeistand.
Good Luck , Gruß Harry
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Re: Rote Ampel geblitzt worden

Beitragvon Thorsten_Boehm » 17.12.2012, 13:08

Bekomm ich das Bild automatisch zugesendet???
Beim Letzten mal als ich geblitz wurde hätte ich das Bild anfordern müssen??? war allerdings wegen Geschwindigkeit
Es ist auch immer noch nichts bekannt ob das neu Punktesystem kommt und wann, oder?
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Re: Rote Ampel geblitzt worden

Beitragvon stma » 17.12.2012, 13:13

Belies dich mal auf dem Radarforum! www.radarforum.de!

Gruß

Stefan
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Re: Rote Ampel geblitzt worden

Beitragvon Achim » 17.12.2012, 13:23

Grundsätzlich auf das Bild warten, oder nach dem Bescheid anfordern!

Die sind ja teiweise sowas von scharf und eindeutig ...... :mrgreen:

Foto entfernt wegen Urheberrecht. :lol:
Zuletzt geändert von Achim am 19.12.2012, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.
Gruss Achim

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Re: Rote Ampel geblitzt worden

Beitragvon Norbert K. » 17.12.2012, 13:54

Abwarten, Tee trinken, Wanderschuhe kaufen. :!:
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Re: Rote Ampel geblitzt worden

Beitragvon Peter aus Bremen » 17.12.2012, 14:20

Es wird aber normalerweise nur das Foto heran gezogen, wenn es keiner gewesen sein will.
Hatte meine Schwester mal. Da kommt die Polizei echt an die Haustür und vergleicht. Oder fragt die Nachbarn.
Wenn man die Strafe, auch unter Angabe eines anderen Fahrers, den man ja auf dem Anhörungsbogen eintragen kann, ohne zu meckern bezahlt,
nehmen sie automatisch den angegebenen Fahrer und belasten dessen Punktekonto.
Bild
Grüße aus Bremen, Peter

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Re: Rote Ampel geblitzt worden

Beitragvon Thomas » 17.12.2012, 14:57

Achim hat geschrieben:Grundsätzlich auf das Bild warten, oder nach dem Bescheid anfordern!
Die sind ja teiweise sowas von scharf und eindeutig ...... :mrgreen:

Achim, seit wann rauchst Du?
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Re: Rote Ampel geblitzt worden

Beitragvon sumo » 17.12.2012, 15:18

Achim hat geschrieben:Grundsätzlich auf das Bild warten, oder nach dem Bescheid anfordern!

Die sind ja teiweise sowas von scharf und eindeutig ...... :mrgreen:

Die Fotos, die einem per Post aufgedruckt auf ein Stück Papier zugeschickt werden, sehen so aus. Die Originalen, die zur Beweisführung herangezogen werden, sind aber deutlich schärfer.

Warte erstmal ab was kommt.
Viele Grüße
Alex

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Re: Rote Ampel geblitzt worden

Beitragvon Oldbone » 17.12.2012, 15:20

Moin Moin

Also zu hoffen das du auf dem Bild nicht zu erkennen bist sehe ich keine Chance, die Bilder vom PoliScan sind echt gut.

"Geräte der neueren Generation sind in der Lage, gleichzeitig die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu überwachen und die Missachtung des Rotlichts zu ahnden. Da die Missachtung des Rotlichts häufig mit einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einhergeht, können zwei Verstöße gleichzeitig geahndet werden."

Ob es wirklich ein Rotlicht Verstoß war wird jetzt erst ermittelt.

Um Verkehrsteilnehmern einen Rotlichtverstoß nachweisen zu können, ist eine genaue Dokumentation des Tatablaufes erforderlich. Damit ein Rotlichtverstoß vorliegt, muss der Fahrer bei (für seine Fahrtrichtung gültigem und für ihn sichtbarem) rotem Lichtzeichen in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich eingefahren sein. Auch wer bei Grün die Haltlinie überfährt, dann jedoch zwischen Haltlinie und Lichtzeichenanlage staubedingt warten muss und erst in den Schutzbereich einfährt, wenn die Ampel schon Rot zeigt, begeht einen Rotlichtverstoß, der mit Fahrverbot bedroht ist.[1] Wurde bei Rot lediglich die Haltlinie überfahren, aber noch vor dem Beginn des Schutzbereiches der Lichtzeichenanlage angehalten, liegt lediglich ein Haltlinienverstoß vor, der zumeist weit weniger gravierende Sanktionen zur Folge hat.
Weiterhin muss die bereits verstrichene Dauer der Rotphase zum Tatzeitpunkt dokumentiert werden, um gegebenenfalls einen qualifizierten Rotlichtverstoß (Rotphase dauerte bereits länger als eine Sekunde an) nachweisen und die entsprechend schwereren Sanktionen verhängen zu können. Ebenfalls relevant ist die Dauer der vorangegangenen Gelbphase, da die Entscheidung des Fahrers für das Weiterfahren hierdurch maßgeblich mitbestimmt wurde.


Gruß aus Mannheim
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Re: Rote Ampel geblitzt worden

Beitragvon Achim » 17.12.2012, 15:29

Thomas,

in Deinem Alter hat man zumindest den grauen Star, Du Sack! :lol:

Davon mal abgesehen, gegen eine Person auf dem Bild habe ich ein Zeugnisverweigerungsrecht
und gegen die andere brauche ich nicht auszusagen. :wink:

So, und wer von den beiden ist jetzt auf dem oberen Bild zu sehen?
Dateianhänge
IMG_1406.JPG
Gruss Achim

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Re: Rote Ampel geblitzt worden

Beitragvon Andrew6466 » 17.12.2012, 15:37

Ich würde das Hinzuziehen eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Ich habe neulich mal in einem Filmbeitrag über Blitzer & Co. gehört, dass selbst bei scheinbar eindeutiger Beweislage ein Freispruch möglich ist. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Grüße,

Andrew :)
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Re: Rote Ampel geblitzt worden

Beitragvon Thomas » 17.12.2012, 15:47

Achim hat geschrieben:Thomas,
So, und wer von den beiden ist jetzt auf dem oberen Bild zu sehen?

Den Vaterschaftstest kannst Du Dir sparen!
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