Blinken im Straßenverkehr

Alles was nirgends reinpasst!

Blinken im Straßenverkehr

Beitragvon gelb gelb gelb » 23.10.2015, 11:25

Hallo zusammen,

da ich annehme, dass praktisch alle Forum-Mitglieder auch Autos bewegen, möchte mal wieder an ein paar Regeln erinnern. Natürlich machen wir alle das bereits richtig kiss

Speziell liegen mir die u.a. Punkte Fahrstreifenwechsel und Vorbeifahren an einem Hindernis am Herzen.

Ein Fahrstreifen ist definiert, als der Platz, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum UNGEHINDERTEN Befahren benötigt. Eine Fahrstreifenmarkierung muss NICHT vorhanden sein.

Abgesehen von der täglichen "Nicht-Blinkeritis" finde ich das Nichtblinken in diesem Fall besonders gefährlich.

Situation: Man fährt auf der Landstraße hinter nem etwas größeren Auto, da reicht schon ein SUV oder Van, das dann langsamer wird. Was will der? Anhalten? Abbiegen? ...? Er wird immer noch langsamer, dann setze ich doch vorsichtig zum Überholen an und der vor mir schert plötzlich halb auf die Gegenfahrbahn aus, weil er einen Radfahrer überholt, den ich vorher nicht gesehen hatte nogo

Mit rechtzeitigem Blinken wäre das nicht passiert. OK, man hätte auch dahinter bleiben können scratch

Dasselbe gilt übrigens auch beim Vorbeifahren an Hindernissen.

Anbei unten 2 Quellen, denen m.E. nichts hinzuzufügen ist ThumbUP

Zu meiner Person: Ich bin Aussendienstmitarbeiter mit 60000 km/Jahr und ca. 10000 km auf dem Mopped und ich blinke immer und jederzeit. Das geht nämlich wie das Schalten irgendwann in Fleisch und Blut über, so dass man da gar nicht mehr dran denken muss. Und auch den Schulterblick habe ich drauf kiss

So, und nun zerreißt mich wegen meiner "Klugscheisserei" popcorn


https://www.polizei.bayern.de/muenchen/ ... x.html/836

Blinken im Straßenverkehr

Richtige Benutzung von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinklicht
Wann muss ich Handzeichen geben?
Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an Haltestellen


Ist es Ihnen nicht auch schon aufgefallen oder haben Sie sich als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer sogar schon darüber geärgert, dass Kraftfahrer das Blinken zunehmend vergessen oder gar für überflüssig halten? Auch viele Radfahrer biegen ab, ohne dies dem übrigen Verkehr durch Handzeichen anzuzeigen!

Gerade die konsequente Betätigung des Blinkers oder die rechtzeitige Abgabe von Handzeichen trägt jedoch wesentlich sowohl zur Sicherheit als auch zur Flüssigkeit des Straßenverkehrs bei.

Wer die einfachen Regeln zum Blinken und Zeichengeben nicht beachtet, gefährdet dabei sich und andere.

Oftmals kommt es zu folgenschweren Verkehrsunfällen mit erheblichen Personen- oder hohen Sachschäden sowie zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen.

Da ein Verstoß gegen diese Verpflichtung eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsrecht ist, kann die Polizei Sie aber auch, selbst wenn gar nichts passiert ist, gebührenpflichtig verwarnen oder gar mit einem Bußgeld belegen..


In welchen Fällen muss nun geblinkt oder Zeichen gegeben werden?

Grundsätzlich gilt:
Jeder Fahrtrichtungswechsel, jeder Wechsel der Fahrspur oder des Fahrstreifens ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob ein anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe ist und Ihre Fahrtabsicht erkennen kann oder ob Sie weit und breit alleine unterwegs sind.

Die Verpflichtung gilt selbst dann, wenn der Fahrtrichtungswechsel oder die Spuränderung verbotwidrig erfolgt, wenn Sie also z.B. entgegen einem bestehenden Fahrtrichtungsgebot abbiegen oder in einem Überholverbot überholen.


Überholen

Die Verpflichtung, rechtzeitig und deutlich Zeichen zu geben, gilt sowohl jeweils für das Ausscheren zum Überholen als auch für das anschließende Wiedereinordnen.


Abbiegen

Die Abbiegeabsicht ist immer anzuzeigen, egal, ob Sie nach rechts oder links abbiegen oder wenden. Dies gilt selbst für das Abbiegen beim Rückwärtsfahren.


Wer einer abknickenden Vorfahrt folgt, die durch Zeichen 306 StVO mit Zusatzschild begründet wird, muss seine Absicht ankündigen. Dies gilt auch für den, der die vorfahrtberechtigte Straße verlässt und dabei nach links oder rechts abbiegt bzw. einer Straßengabelung folgt.



Auch wenn die Fahrtrichtung (z.B. durch ein Fahrtrichtungsgebot) vorgeschrieben wird, muss das Abbiegen angekündigt werden.


Kreisverkehrsanlagen


Beim Verlassen einer Kreisverkehrsanlage sind rechtzeitige und deutliche Zeichen zu geben.

Seit dem 01.02.2001 gilt:
Geblinkt werden darf nur noch beim Verlassen einer Kreisverkehrsanlage; bei der Einfahrt ist das Blinken verboten. Voraussetzung ist, dass der Kreisverkehr mit dem Verkehrszeichen 215 beschildert ist.


Fahrstreifenwechsel

Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzuzeigen!

Dabei ist Fahrstreifen der Teil der Fahrbahn, der von einem mehrspurigen Fahrzeug zum ungehinderten Befahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt wird. Eine Fahrstreifenmarkierung muss nicht vorhanden sein.


Vorbeifahren an einem Hindernis

Wer einem Hindernis in seiner Fahrtrichtung ausweichen und dieses umfahren muss (z.B. ein am Fahrbahnrand geparktes Fahrzeug oder eine Straßenbaustelle), hat dies rechtzeitig und deutlich anzuzeigen.


Grundstück / Fußgängerbereich / Verkehrsberuhigter Bereich / Andere Straßenteile / Fahrbahnrand


Wer


aus einem Grundstück,
aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.2),
aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.2) auf die Straße, oder

von anderen Straßenteilen (z.B. von einem Gehweg oder Radweg) auf die Fahrbahn einfahren oder
vom Fahrbahnrand anfahren will,

hat diese Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen.


Haltestellen von Linien- und Schulbussen

Linienbussen, die ihre gekennzeichnete Haltestelle verlassen möchten und dies durch Blinken anzeigen, ist das Einfahren in den fließenden Verkehr zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

An Haltestellen, für die eine entsprechende Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vorliegt, müssen die Busfahrer bei der Einfahrt sowie während des Halts zum Fahrgastwechsel die Warnblinkanlage einschalten.

Übrigens:
Wissen Sie, wie Sie sich verhalten müssen, wenn ein Linien- oder Schulbus sich einer Haltestelle nähert oder an einer Haltestelle steht und das Warnblinklicht eingeschaltet hat?


Verwendung des Warnblinklichts

In den folgenden Fällen ist das Einschalten der Warnblinkanlage vorgeschrieben:


Liegenbleiben
Abschleppen

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist das Warnblinklicht einzuschalten.
In diesem Fall ist auch an die Aufstellung eines Sicherungsmittels, z.B. eines Warndreiecks, in ausreichender Entfernung sowie bei schlechter Sicht und Dunkelheit an das Einschalten der Beleuchtung zu denken!

Während des Abschleppens müssen die Fahrer des ziehenden und des gezogenen Fahrzeugs das Warnblinklicht einschalten.

Die Verwendung des Warnblinklichts ist zulässig, wenn andere


durch das eigene Fahrzeug gefährdet werden oder
vor Gefahren gewarnt werden sollen,

z. B. bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen, schnell befahrenen Straßen.


Denken Sie bitte im Interesse der eigenen Sicherheit, aber auch der der anderen Verkehrsteilnehmer immer daran:

Blinken und Zeichengeben nicht vergessen!


© Bayerische Polizei




https://www.deinfuehrerschein.de/index. ... &idart=846

Die Deutschen sind Blinkmuffel. Nach Untersuchungen von Verkehrsclubs setzen 32,4 Prozent der deutschen Autofahrer ihren Blinker gar nicht oder nicht vorschriftsmäßig ein. Das führt zu vielen unnötigen Unfällen, die im Vorfeld vermieden werden könnten, wenn sich die Autofahrer einfach nur an die Regeln halten würden. Doch wie lauten die? Hier die kleine Blink-Bibel: Grundsätzlich schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, wann zu blinken ist. Dort heißt es: Jeder Fahrtrichtungswechsel oder Wechsel der Fahrspur ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Mit dem Fahrtrichtungsanzeiger, wie es etwas antiquiert formuliert wurde.

„Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen" steht in § 9 der StVO. Dies gilt auch beim Ein- und Ausparken, vorwärts wie rückwärts, beim Anfahren vom Straßenrand, beim Wechsel von Fahrspuren, beim Wendemanöver und beim Überholen. Einzige Ausnahme ist die Einfahrt in einen Kreisverkehr, dort muss man nicht Blinken. Aber bei der Ausfahrt. Ansonsten ist Blinken Pflicht. Immer. Selbst wenn weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer in Sicht ist. Und auch wenn andere Fahrer den geplanten Richtungswechsel auch ohne Blinken klar erkennen können. Selbst wenn es eigentlich verboten ist, die Fahrtrichtung zu wechseln, ist Blinken Pflicht. Beispiele gefällig: Überholen im Überholverbot oder Abbiegen über eine durchgezogene Linie.

Es ist übrigens durchaus erlaubt, seine Überholabsicht mit dem Blinker anzuzeigen. Aber bitte nicht zu lange. Dauerblinken ist verboten. Wer die Lichthupe bemüht oder zu dicht auffährt, erfüllt den Tatbestand der Nötigung (Straftat nach § 315 c StGB). Das kann selbst bei Ersttätern eine Geldstrafe von bis zu 60 Tagessätzen nach sich ziehen. Und auch, wer den Blinker weglässt, muss zahlen, wenn er erwischt wird: Es drohen zehn Euro Bußgeld, bei Gefährdung anderer sogar 30 Euro. Kommt es durch Nicht-Blinken zum Unfall, sind 35 Euro fällig. Außerdem haftet der Blink-Verweigerer bei einem Unfall mit, beim Linksabbiegen sogar bis zu 100 Prozent. Dazu kann der Verlust des Schadenfreiheitsrabatts beim Kfz-Versicherer kommen. Und der Warnblinker? Das Einschalten ist vorgeschrieben, wenn man mit seinem Auto liegen bleibt oder beim Abschleppen. Die Verwendung ist auch zulässig, wenn andere durch das eigene Fahrzeug gefährdet werden. Oder als Warnung vor einem Stau. Wer den Warnblinker - zum Beispiel beim Parken in zweiter Reihe - als Hinweis verwendet, muss ebenfalls mit einer Geldbuße rechnen. (bmp/Foto: Audi)
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Re: Blinken im Straßenverkehr

Beitragvon Lüki » 23.10.2015, 12:08

Ich wohne neuerdings im Rhein Neckar Kreis. Hier werden Führerscheine nicht bestanden sondern bei ner Tombola gewonnen.

Was auffällt ist, das hier grundsätzlich nicht geblinkt wird. Egal wann. Abbbiegen, Kreisverkehr, von abknickender Vorfahrt wollen wir garnicht reden.

Kommt einem vor, als wenn das benutzen des Blinkers mit Todesgefahr einhergeht.

Ich hab mir mal den Spass gemacht und eine Frau nach dem Einparken angrsprochen das ihre blinker kaputt sind.

"Echt?" war die Antwort und dann hat sie den Scheibenwischer angeschaltet!

Da braucht man dann nix mehr zu zu sagen.

Bin selber Jobmässig viel unterwegs und was da heutzutage abgeht spottet jeder Beschreibung.

Aufregen und Oberlehrer sein nützt da leider nix.
Das wäre jetzt Aufgabe der Polizei.
Aber die widmet sich hier lieber dem spazierenfahren ihres benz ala John wayne bei gleichzeitiger Missachtung der sämtlicher Verkehrsregeln. Blinken gibts da auch nich.
Und wenn die was schaffen, dann nen Rollerfahrer einkassieren oder nen Mopedfahrer mit lebensgefährlicher Krawalltüte anhalten.

Ich habs aufgegeben. Ich hab mal versucht, vorsätzlich nicht zu blinken.
Aber das ist garnicht so einfach...

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Re: Blinken im Straßenverkehr

Beitragvon stma » 23.10.2015, 12:26

Hoffendlich denkt ihr auch beim nächsten Mal an eure Ausführungen hier wenn Ihr mit 20 bis 30 km/h Überschuß auf der Landstraße unterwegs seit.

Ich halte die nicht Blinkerei auch für extrem gefährlich doch wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein!

Immer wieder geil ist auch die "ich fahre 100.000km im Jahr Vertreterfraktion" welche sich auf der AB dann gern wie de Axt im Walde verhält weil der 1000km pro Tag Terminplan wegen Stau und ander ganz "plötzlich" auftretender Verzögerungen zusammen bricht!

Ich mache auch den ein oder anderen Fehler im Straßenverkehr, versuche aber trotzdem ständig an mir zu arbeiten. Gelingt mir aber nicht immer!

Gruß

Stefan
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Re: Blinken im Straßenverkehr

Beitragvon JensK » 23.10.2015, 12:34

Lüki hat geschrieben:...Aufregen und Oberlehrer sein nützt da leider nix.
Das wäre jetzt Aufgabe der Polizei.
Aber die widmet sich hier lieber dem spazierenfahren ihres benz ala John wayne...


Das glaub' ich eher nicht!

Unsere Ordnungshüter haben momentan genug zu tun um unsere neuen "traumatisierten Fachkräfte"
in Zaum zu halten.

clap nogo plemplem nogo plemplem clap nogo plemplem


Ich wüsste nicht, wann in unserem Dorf das letzte Mal ein Polizeiwagen auf Streife durchgefahren ist.
Früher gab's das viel öfter...und das war gut so...
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Re: Blinken im Straßenverkehr

Beitragvon Henry » 23.10.2015, 13:25

Dann geht mal nach Italien. Die haben gar keinen Blinker. Saßen im Juli in Canazei vor unserem Hotel an einem Kreisverkehr. War echt witzig. Geblinkt hat da keiner. Dafür im Kreisel angehalten, kurz nach dem Ausfahren angehalten, dreimal rum gefahren, Radfahrer beinahe überfahren etc. War wie Kino.
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Re: Blinken im Straßenverkehr

Beitragvon gelb gelb gelb » 23.10.2015, 13:48

stma hat geschrieben:Hoffendlich denkt ihr auch beim nächsten Mal an eure Ausführungen hier wenn Ihr mit 20 bis 30 km/h Überschuß auf der Landstraße unterwegs seit.

Ich halte die nicht Blinkerei auch für extrem gefährlich doch wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein!

Immer wieder geil ist auch die "ich fahre 100.000km im Jahr Vertreterfraktion" welche sich auf der AB dann gern wie de Axt im Walde verhält weil der 1000km pro Tag Terminplan wegen Stau und ander ganz "plötzlich" auftretender Verzögerungen zusammen bricht!

Ich mache auch den ein oder anderen Fehler im Straßenverkehr, versuche aber trotzdem ständig an mir zu arbeiten. Gelingt mir aber nicht immer!

Gruß

Stefan


Mein Beitrag sollte lediglich zum Überdenken eigenen Verhaltens anregen ... und was bringt jetzt Deiner an zusätzlichen Erkenntnissen???

Du gibst doch diesen Nichtblinkern eher wieder eine Entschuldigung, als dass sie sich an der eigenen Nase fassen.

Und das mit der Vertreterfraktion ist in diesem Zusammenhang auch Bullshit, da Du sehr deutlich mich angreifst. Ich fahre seit 25 Jahren diese Strecken, habe keine Punkte und wenn ich mal geblitzt werde, bin ich mit höchstens € 15.- dabei, wohlgemerkt auf der Autobahn. Da hat jeder in meinem Bekanntenkreis mind. dieselbe Anzahl auf dem Weg ins Büro.

Meine Freundin sagt, ich fahre "engagiert, aber sehr wohl vorausschauend" und ich lasse auch gerne anderen den Vortritt .... und ahne viele kritische Situationen.

Außerdem gings hier ums blinken. Wenn Dich andere Sachen nerven, darfst Du gerne einen neuen Thread aufmachen.

Ich hätte auch noch Einiges, habe jetzt halt hiermit angefangen ... scratch
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Re: Blinken im Straßenverkehr

Beitragvon gelb gelb gelb » 23.10.2015, 13:52

Henry hat geschrieben:Dann geht mal nach Italien. Die haben gar keinen Blinker. Saßen im Juli in Canazei vor unserem Hotel an einem Kreisverkehr. War echt witzig. Geblinkt hat da keiner. Dafür im Kreisel angehalten, kurz nach dem Ausfahren angehalten, dreimal rum gefahren, Radfahrer beinahe überfahren etc. War wie Kino.



Das zählt aber nicht. Canazei liegt in den Dolomiten und daher in Südtirol, das ja ne deutsche bzw. österreichische Dependance ist winkG

Ich fahre sehr gerne im "richtigen Italien". Da wird sehr wohl geblinkt, richtig eingeordnet, ... ThumbUP
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Re: Blinken im Straßenverkehr

Beitragvon Tourenfahrer » 23.10.2015, 14:10

Generell ein gutes Thema

aber was soll ich Leute verurteilen

Denn:

Ich weiss das es immer wieder vorkommen wird das andere Auto und Motorradfahrer nicht immer blinken.

und ich weiss.

das ich mich als Auto oder Motorradfahrer auch schon dabei ertappt habe es nicht immer zu blinken.

Ich weiss nur eines:

Die Anforderungen im Strassenverkehr werden immer höher

Ich selber versuche so gut aufzupassen wie es nur geht

Selber sollte man am besten 10 mal einen siebten Sinn entwickeln

Kein Mensch verursacht normalerweise einen Unfall mit Absicht
Jetzt ist Sie weg weg ,und ich bin wieder allein allein
mal sehen was kommt
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Re: Blinken im Straßenverkehr

Beitragvon gelb gelb gelb » 23.10.2015, 14:22

Mein Beitrag sollte auch nicht verurteilen, sondern nur zum Nachdenken anregen. Auch ich bin nicht perfekt und bin froh, wenn ich mal wieder durch das Aufpassen eines Anderen vor Schaden bewahrt werde.

Es ist nur diese Gedankenlosigkeit, die mich nervt. Und wenn man dann noch freundlich darauf hinweist, wird man noch blöd angemacht ... cofus
gelb gelb gelb
 

Re: Blinken im Straßenverkehr

Beitragvon unusmultorum » 23.10.2015, 14:28

Vorweg einfach mal Danke für das Thema.

Darf sich ein Jeder von uns ertappt fühlen? Ich denke ja - mal mehr, mal weniger.
Und genau darum sollte es gehen.

Es ist so leicht, auf Andere zu zeigen und deren Fehler zu beklagen. Doch bringt das irgendwas? Ausser von sich selbst abzulenken?

Seien wir wieder weniger nur auf uns selbst und die eigene Bequemlichkeit fokussiert. Seien wir offen für die Perspektiven der Anderen, die - da bin ich wieder beim Beispiel Blinken - eben nicht im gleichen Masse das antizipieren können, was man selbst gleich zu tun beabsichtigt .

Denn das wiederum hilft - ganz egoistisch - besonders dem eigenen sicheren (Vor-)Ankommen.
Das grösste Maul und das kleinste Hirn
Wohnen meist unter der selben Stirn.
(Arno Holz)
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Re: Blinken im Straßenverkehr

Beitragvon K-Reiter » 23.10.2015, 17:01

Servus zusammen!

Die 'Nichtblinkerei' geht mir ebenfalls auf den Keks!
Sowohl wenn ich privat mit Pkw oder Mopped unterwegs bin - und auch arbeitstechnisch. Ich bin nämlich einer von denen, denen das "Zetteln" von Staats wegen erlaubt ist. Da ich jedoch vorwiegend per pedes oder MTB unterwegs bin, sind meine Chancen gering, einem Verkehrssünder im fließenden Verkehr ein "Erinnerungsschreiben" zu schenken.

Ich habe vor kurzem erst beobachten dürfen, wie Kollegen einen Autofahrer anhielten. Die Situation eskalierte FAST, weil der Pkw-Fahrer sich dermaßen über die 10 Euro echauffierte, die er fürs Nichtblinken ausgestellt bekam.
Nachdem die Situation vorbei und der rechtschaffene Bürger weitergefahren ist, fragte ich die Kollegen nach dem Grund der Anhaltung. Und dieser war der Umstand, dass sie dem Herrn mehrere Minuten nachgefahren sind, dieser recht kurios bis rabiat unterwegs war und dabei mehrmals abgebogen ist bzw. den Fahrstreifen wechselte OHNE 1x seine Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen.

Wenn man also rigoros (in München) alles an Verkehrsverfehlungen ahnden will, dann ist man spätestens nach zwei Stunden nervlich am Ende aufgrund der andauernden Diskussionen und Rechtfertigungen und "die anderen machens auch" oder "haben sie nix besseres zu tun - fangen sie lieber die Einbrecher" ...



Wenn ich die Richtung oder den Fahrstreifen wechsel, dann zeige ich den anderen das an ... also blinken gehört zu meinen Automatismen beim Bewegen von Kfz. Und sollte ich das mal "vergessen" oder nicht machen (ja, auch mir passierts), dann habe ich immer noch ein kurzes, aber flaues Gefühl in der mittleren Körperregion.

Regelmässig blinken ist schon lange aus der Mode gekommen, vor allem feststellbar bei den Kfz-Lenkern, die in jüngerer Vergangenheit erst den Schein erworben haben - nach meinen Feststellungen ... cofus

Und weil mer grad dabei sind ... MOBILTELEFON!!! Es ist trotz erheblichen Geldbetrag und 1 Punkt immer noch groß in Mode, als Lenker eines mehrspurigen Fahrzeugs das Trumm während der Fahrt in der Kralle oder gar am Ohr zu haben.
Leider sehe ich das immer nur dann, wenn ich auf dem Weg zur oder von der Arbeit bin (mitm Mopped).

Just my 2 ct
ich bin Organspender, aber keiner auf zwei Rädern ...

Mit Bikergruß
Roland
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Re: Blinken im Straßenverkehr

Beitragvon gelb gelb gelb » 23.10.2015, 17:36

Hallo k-reiter,

ich nehme für meine "Anregungen" keine Bevölkerungsgruppe aus, uns alten Säcken gelingt auch nicht immer alles.

Allerdings mag es schon sein, dass die jüngeren Fahrer evtl. nachlässiger sind. Warum? Weil es anscheinend nicht Pflicht ist, die Theoriestunden zu besuchen und vom Fahrlehrer Hintergründe zu best. Regeln zu erfahren. Mein Sohn hat auf jeden Fall die Theorie meist im Selbststudium im Internet gemacht. Fahren hat er dann bei mir gelernt cofus

Sogar das Anfahren am Berg kam in der Fahrschule nicht vor. Kein Wunder, dass es nur noch Automatik-Autos gibt plemplem .

Aber das ist wieder ein anderes Thema...
gelb gelb gelb
 

Re: Blinken im Straßenverkehr

Beitragvon gelb gelb gelb » 23.10.2015, 17:45

K-Reiter hat geschrieben:Ich habe vor kurzem erst beobachten dürfen, wie Kollegen einen Autofahrer anhielten. Die Situation eskalierte FAST, weil der Pkw-Fahrer sich dermaßen über die 10 Euro echauffierte, die er fürs Nichtblinken ausgestellt bekam.


Widerstand gegen die Staatsgewalt?

Wie in Ami-Land den Typ breitbeinig gegen das Auto, "nett abklopfen", mit auf die Wache und 1 Woche Fahrverbot, um sich zu beruhigen... und der Respekt ist wieder da. Und den Versuch zu klagen, im Keim ersticken.

OK, das ist jetzt etwas rabiat, aber in der Sache überdenkenswert (ich habe auch immer Mitleid mit den Politessen, wenn ich die Diskussionen wegen nem mini-Knöllchen sehe)
gelb gelb gelb
 

Re: Blinken im Straßenverkehr

Beitragvon Lüki » 23.10.2015, 18:09

Komisch das in diesem Forum auch nicht nur ein einziges Thema eröffnet werden kann, ohne das das gleich wieder beim gegenseitigen Köppe einschlagen endet....

Versteh ich nich.....

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Lüki
 

Re: Blinken im Straßenverkehr

Beitragvon Lüki » 23.10.2015, 18:11

Henry hat geschrieben:Dann geht mal nach Italien. Die haben gar keinen Blinker. Saßen im Juli in Canazei vor unserem Hotel an einem Kreisverkehr. War echt witzig. Geblinkt hat da keiner. Dafür im Kreisel angehalten, kurz nach dem Ausfahren angehalten, dreimal rum gefahren, Radfahrer beinahe überfahren etc. War wie Kino.

Richtig.
War vor n paar wochen am Gardasee.
Dagegen fahren hier nur Heilige[emoji12]



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